| Fachgruppe am 28.10.2006, Herbstveranstaltung des AK GEB BW
„Kleinere Schulen in Baden-Württemberg bedroht von Schließung“
In dieser Fachgruppe wurden Ideen und Vorschläge erarbeitet, die verhindern helfen sollen, dass Schulen wegen geringer Schülerzahl geschlossen werden.
- Zusammenlegung von Haupt- und Realschulen
- Einführung einer Orientierungsstufe Klasse 5 und 6
- Frühkindlicher Bildungsbereich im Schulgebäude – Sprachförderung, Vorschule etc.
- Privatisierung der betroffenen Schulen
- Außenklassen bilden – Grundschul-SchülerInnen und Kinder mit besonderem Förderbedarf im Wohnort belassen
- Änderung der Einzugsgebiete
- Änderung des Schultyps, Orientierung am Modell der Urspringschule (Schulabschluss + berufliche Bildung)
- Jobsharing bei LehrerInnen – mehrere Schulen „teilen“ sich LehrerInnen z. B. von Mo-Mi unterrichtet eine Lehrperson in Schule A, von Do-Fr in Schule B. Daraus ergibt sich, dass die betreffende Lehrperson ihren Arbeitsplatz an zwei Schulen hat bzw. die Möglichkeit ein Arbeitszimmer (Arbeitsmittelpunkt) zuhause einrichtet. Als Beispiele für eine derartige Flexibilität wurde sowohl der Religionsunterricht durch Pfarrer, welche an unterschiedlichen Schulen unterrichten, genannt als auch die durchaus übliche Praxis in der freien Wirtschaft. Es müssten die Rahmenbedingen wie z. B. die Unterrichtsanfangs- und Endzeiten verändert werden, ebenso die Länge der Pausen.
Die Kunden (SchülerInnen) sind unbeweglich, Lehrpersonen können reisen.
In der Diskussion kamen Fragen auf:
Wie sind die Transportkosten der SchülerInnen im Verhältnis zu den Kosten der Lehrerstellen?
- Müssen Eltern mit Schülerbeförderungskosten wieder dafür aufkommen, dass sich dass Land aus seiner Verpflichtung an kleinen Schulen stehlen will?
- In kleineren Gemeinden wird die finanzielle Belastung für die Eltern höher sein als in größeren Gemeinden/Städten. Wie wird dem ggf. Rechnung getragen?
- Werden auch Schulverwaltungskosten eingespart? Wenn es weniger Schulen zu betreuen gibt, dann werden auch weniger Beamte/Schulräte in der Verwaltung benötigt!
- Wohin gehen die Lehrpersonen, die dann nicht mehr an den kleinen Schulen unterrichten?
- Was geschieht mit den vorhandenen Immobilien und dem Mobiliar/der Ausstattung?
- Welche rechtlichen Schritte können Eltern unternehmen?
Der Arbeitskreis der Gesamtelternbeiräte Baden-Württemberg freut sich über eine rege Beteiligung an der Diskussion!
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